Pickerlüberprüfung

Unser regelmäßig geschultes Team sichert eine objektive Bewertung und Diagnose deines Fahrzeuges. Die Begutachtung selbst erfolgt als staatliche §57a Überprüfung nach einem streng vorgegebenen Kriterienkatalog und lässt keinen Spielraum für unsere Prüfer. Ziel der Pickerlüberprüfung ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeuges.

Mechaniker bei der Pickerlüberprüfung

§57a Überprüfung bei uns

  • persönliche Beratung
  • gründliche Diagnose
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • objektive Diagnose
  • kurzfristiger Pickerl-Begutachtungstermin

Was wir überprüfen

  • Alle PKW bis 2,8t
  • Alle Anhänger

Begutachtungsfristen

Wann ist die Pickerlüberprüfung fällig?

In Österreich gibt es die sogenannte 3-2-1 Regel (Toleranzzeitraum):

  • Beim PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung fällig.
  • Die zweite Pickerlüberprüfung ist nach 2 Jahren fällig.
  • Danach ist die Überprüfung jährlich fällig.

Überziehungsrahmen für die Pickerlüberprüfung

Sie können 1 Monat vor und 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung) eine Überprüfung  vornehmen lassen.

Eine frühe Überprüfung kann etwaige Folgeschäden verhindern. Warten Sie nicht zu lange, sondern vereinbaren Sie bald Ihren Termin.

Mängel vorhanden?

Gern erstellen wir nach der Begutachtung für Sie ein attraktives Angebot, um etwaige Mängel rasch und kostengünstig zu beheben.
Schwere Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Frist behoben werden. Durch die Reparatur in unserer Fachwerkstätte sparen Sie die Kosten der Nachüberprüfung.

Nach Ermessen sollten auch leichte Mängel in absehbarer Zeit repariert werden, um teure Folgeschäden zu vermeiden.

Der Bericht der Pickerlüberprüfung sollte unbedingt im Auto mit dem Zulassungsschein aufbewahrt werden, so kann auch nach einem etwaigen Scheibentausch rasch eine Ersatzplakette ausgestellt werden.


Unsere Kfz-Techniker beraten sie gerne über verschiedene Reparaturen und gesetzliche Neuerungen der §57a Pickerl Überprüfung.

Wir sind gerne für Sie da!